ERASMUS+ Outgoing

Auf dieser Seite finden Sie als Studierende/r des ISTB alle Informationen für Ihren ERASMUS+ - Aufenthalt im Ausland. Lesen Sie bitte alles aufmerksam durch.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mobilitätskoordinatorin.

 

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  • Studienplätze

    Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen im Bereich unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. Über die website des Erasmusbüros der Universität Wien können Sie nach verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

  • Voraussetzungen

    Grundsätzliche Voraussetzungen:

    • Sie sind ordentliche/r Hörer/in der Universität Wien.
    • Sie befinden sich mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung.
      Wir empfehlen einen ERASMUS+-Aufenthalt frühestens nach Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) und der Einführung in Ihre Erstsprache.

    Sprachnachweis:

    Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz auf der website des Erasmusbüros ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc). 

    Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (z.B. skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend passende englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

    Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

    ↗︎ Weitere Informationen zum Sprachnachweis

  • Bewerbungsfristen

    In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

    In unserer Studienrichtung gelten folgende Fristen:

    Hauptvergabe:

    Die Bewerbungsunterlagen sind bis 5. März in Mobility Online hochzuladen. Die freien Plätze finden Sie ab 15. Jänner hier.

    Restplatzvergabe:

    Die Bewerbungsunterlagen sind bis 5. Oktober in Mobility Online hochzuladen. Die freien Plätze finden Sie ab 15. September hier.

  • Bewerbungsprozedere

    Ihre Bewerbung ist in Mobility Online anzulegen.

    Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Platz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Sammelzeugnis
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben
    • Sprachnachweise
    • Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis, kein Führerschein)

    Auswahlkriterien:

    • Erfüllung der formalen Voraussetzungen
    • Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene STEOP)
    • Inhalt und Argumentation Ihres Motivationsschreibens

    Weitere Auswahlkriterien:
    Höhersemestrige werden vor Studierenden mit geringerer Semesteranzahl gereiht. Auch der Notendurchschnitt kann als Reihungskriterium herangezogen werden.

    Nominierung:

    Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem/Ihrer Mobilitätskoordinator/in für den Auslandsaufenthalt nominiert. Der/die Mobilitätskoordinator/in kann Sie in diesem Zusammenhang zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche weiteren Unterlagen sie einreichen müssen. 

  • Kurswahl und Learning Agreement

    Learning Agreement:

    Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS-Punkten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online. 

    Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit Ihrem hiesigen. Besprechen Sie das geplante Programm dann mit Ihrem/Ihrer Mobilitätskoordinator/in. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der/vom Mobilitätskoordinator/in und der Vize-Studienprogrammleitung unterzeichnet und anschließend in Mobility Online hochgeladen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält, normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität. Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbständig einen Scan des Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität. Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch. 

    ECTS-Punkte und Lehrveranstaltungen:

    Prinzipiell sollten pro ERASMUS+-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten absolviert werden. Um einen ERASMUS+-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS-Punkte pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.

    Ab dem Studienjahr 2021/2022 sind Erasmus+-Auslandsaufenthalte, die der Abfassung Ihrer Masterarbeit oder Dissertation dienen, nicht mehr möglich.

    Im Zusammenhang mit der Abfassung einer Masterarbeit kann jedoch für einen Auslandsaufenthalt die Förderschiene der Erasmus+-Praktika im europäischen Ausland in Anspruch genommen werden.

    ↗︎ Mehr dazu

    Ferner stehen für Forschung im Ausland im Rahmen der Arbeit an einer Masterarbeit oder Dissertation weiterhin kurzfristige wissenschaftliche Auslandsstipendien (KWA) zu Verfügung.

    ↗︎ Mehr dazu

    Ein neues Erasmus+-Programm, das Kurzzeitmobilität speziell im Zusammenhang mit der Arbeit an einer Dissertation ermöglichen wird, ist in Planung.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, "Alternative Erweiterungen" für den ERASMUS+-Aufenthalt "aufzuheben".

    In unserer Studienrichtung gelten für die Kurswahl folgende Vorgaben:

    • Bachelor-Seminare dürfen im Normalfall nicht im Ausland absolviert werden.
    • Für Proseminare und Seminare verfasste Abschlussarbeiten müssen zur Anrechnung mitgebracht werden.

    Änderungen im Learning Agreement:

    Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie dem/der Mobilitätskoordinator/in und der Vize-Studienprogrammleitung bekanntgeben, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

    Im Fall von Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement During the Mobility, in dem Sie die Änderung der Kurse angeben und das Sie dann an die Vize-Studienprogrammleitung und den/die Mobilitätskoordinator/in zur Unterschrift übermitteln. Das von der Vize-Studienprogrammleitung, dem/der Mobilitätskoordinator/in und der Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie dann in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.  

    Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. 

  • Anrechnungen

    Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement After the Mobility und lassen sich von Ihrer Vize-Studienprogrammleitung die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie dieses Sammelzeugnis sowie Ihr Learning Agreement After the Mobility oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch. 

    → Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen"

    → Formular "Auflistung der anzuerkennenden Prüfungen"

    Weitere Hinweise zur Anerkennung:

    • Sprechen Sie die für das Ausland gewählten Kurse und die dort tatsächlich belegten Kurse sowie alle Abänderungen des Kursprogramms unbedingt immer mit Ihrem/Ihrer Mobilitätskoordinator/in und Ihrer Vize-Studienprogrammleitung ab.
    • Die Anerkennung von Kursen im Rahmen von "Alternativen Erweiterungen" ist meist einfacher als von Pflichtfächern. Daher ist es vorteilhaft, sich zumindest einige dieser Lehrveranstaltungen für das Auslandsstudium "aufzuheben".
    • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum (EC) für einen ERASMUS+-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung der Lehrveranstaltungen zuständig.

KONTAKT

ERASMUS+ - Koordinator am ISTB:

Andrey Klebanov

E: andrey.klebanov@univie.ac.at

Institut für Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde

Spitalgasse 2, Hof 2.1
1090 Wien

Sprechstunde: n.Ü., bitte um Anmeldung per E-Mail.

Zugangsplan Universitätscampus (PDF)