- Betreuung: Klaus-Dieter Mathes
Besitzen ausnahmslos alle Lebewesen die Möglichkeit zur Befreiung aus dem Leid des Saṃsāra, oder können bestimmte Umstände dazu führen, dass jemand gänzlich von dieser Möglichkeit ausgeschlossen ist und bleibt? Dieser Frage wird in Anlehnung auf den scheinbar offenkundigen Widerspruch zweier Aussagen innerhalb eines buddhistischen Lehrtextes nachgegangen: Während im dritten Kapitel des Mahāyānasūtrālaṃkāra einige Lebewesen als gänzlich (im Unterschied zu vorübergehend) ohne Ursache zur Befreiung bezeichnet werden, wird in Kapitel neun jedem Wesen eine Buddhanatur und somit die Möglichkeit zur vollständigen Befreiung zugesprochen. Vor dem Hintergrund der indischen Kommentare soll gezeigt werden, wie dieser Widerspruch in der Nyingma Tradition des tibetischen Buddhismus behandelt wird. Mi phams Kommentar zum dritten Kapitel des MSA wird hierzu vollständig übersetzt und mit den relevanten Passagen aus Klong chen rab ´byams pas (1308-1363) Grub mtha´ mdzod verglichen.