Das Sterben "lebender Toter". Zur Genese des Instituts der Selbsttötung und zum Umgang der indischen Rechtstradition mit ihm

18.03.2005 15:00 - 17:00

Thomas Oberlies | Seminar für Indologie und Tibetologie der Universität Göttingen

 

Nicht nur das Töten eines Anderen ist dem Menschen in der indischen Rechtsliteratur in der Regel strikt untersagt. Auch sich selbst das Leben zu nehmen ist ihm strengstens verboten. Gleichwohl ist die Selbsttötung bestimmten Personen unter bestimmten Bedingungen gestattet. Diese auf etwaige Gemeinsamkeiten zu untersuchen gewährt wichtige Aufschlüsse über den Freitod als eine vom Recht als zulässig anerkannte Art des Sterbens und ermöglicht auch wesentliche Einblicke in die Genese buddhistischer und jinistischer Erlösungsvorstellungen.

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ISTB