Barrierefrei studieren

Studierende mit Beeinträchtigungen, Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen können sich jederzeit zur Beratung an das Team Barrierefrei wenden.

Das Team Barrierefrei unterstützt Sie insbesondere bei der Beantragung abweichender Prüfungsmethoden.

Abweichende Prüfungsmethoden sind ein studienrechtliches Instrument für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Wenn das Ablegen von Prüfungen im vorgesehenen Prüfungsmodus aufgrund einer Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich ist, können individuell angepasste Prüfungsmethoden vereinbart werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Bewilligung eines Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden bedeutet nicht, dass die Lehrveranstaltungsleitung automatisch darüber informiert wird. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die betroffenen Lehrenden frühzeitig zu informieren. Als spätester Zeitpunkt gelten folgende Regelungen:

     

  • Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
    Idealerweise 3 Wochen vor dem Prüfungstermin, spätestens jedoch 2 Wochen davor
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  • Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
    Möglichst frühzeitig, spätestens jedoch in der ersten Einheit
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  • Exkursionen:
    Möglichst frühzeitig, spätestens bei der Anmeldung
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