Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft. Die Änderungen betreffen auch Sie.
Teile der Novelle haben weitreichende, studienrelevante Auswirkungen - unabhängig davon, ob Sie gerade studieren oder wieder studieren wollen.
Wichtige Änderungen betreffen die Anerkennung von Prüfungsleistungen bei Studienwechsel: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Ab dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich.